Sind die dekanatsweiten Stellen auch auf sechs Jahre befristet? Allgemeinkirchliche Stelle sind ja oft auch befristet.
Mit dem aktuellen Status können Hochschulseelsorger*innen/Klinikseelsorger*innen nicht mehr an der Wahl der Synode teilnehmen. Wird ein Modus überlegt, der das wieder möglich machen könnte?
Müssten die Studierendenseelsorger*innen und Klinikseelsorger*innen neue Urkunden bzw. einen neuen Dienstauftrag bekommen?
Was ist mit angemieteten Dienstwohnungen nach 3 Jahren? Müssen dann z.B. die Hochschulseelsorger*innen die Mieten selbst zahlen? Was ist also, wenn der Besitzstand ausläuft und die betreffenden Personen in einer angemieteten Wohnung leben?