LANDESSTELLEN
PLANUNG

Kirchliche Arbeit der Zukunft gestalten

Glossar (Begriffserklärungen)

Glossar (Begriffserklärungen)

So manches im Kontext der Landesstellenplanung klingt wie (Fach-)Chinesisch? Kein Problem! Hier haben wir die Erklärungen für die wichtigsten Begriffe zusammengestellt:

Alphabet

Die Portfolioanalyse schafft einem Überblick über die aktuellen Angebote und die Dauer ihrer Umsetzung. Sie dient als Entscheidungshilfe, in welche Angebote Ressourcen (Arbeitszeit und Finanzen) fließen wie Schwerpunkte gesetzt werden und als Prognoseinstrument, wie sich Angebote in der Zukunft entwickeln können.

Eine Arbeitszeitanalyse erfasst die in einem bestimmten Zeitraum angefallenen Arbeitszeiten, zugeordnet zu den unterschiedlichen Tätigkeiten. Sie gibt eine Übersicht, über den zeitlichen Aufwand der jeweiligen Tätigkeiten.

Im Dekanat entscheidet der Dekanatsausschuss (DA) über die Verteilung der Stellen. Der DA sammelt oder entwickelt Vorschläge für die Dekanatsweitendienste (z.B. Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen) und die Kirchengemeinden (KG). Er schlägt vor, wie viele Stellen die Dekanatsweitendienste oder Pfarreien erhalten.

Der DA lässt den jeweiligen Vorschlag dann den KG zukommen. Die KG kann zu dem Vorschlag eine Rückmeldung geben. Dasselbe gilt für auch für das Teilkonzept im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Der DA lässt der Dekanatsjugendkammer (DJKa) ihren Vorschlag zukommen. Die DJKa kann dann zu dem Vorschlag eine Rückmeldung an den DA geben.

Die Rückmeldungen können, müssen aber nicht berücksichtig werden. Am Ende entscheidet der DA alleine über die Verteilung der Stellen.

Damit der DA gut entscheiden kann, hat er die Möglichkeit, sich beraten zu lassen, zum Beispiel von den Gemeinden und der Dekanatsjugendkammer (DJKa). Im Benehmen mit der DJKa heißt also, dass der Dekanatsausschuss sich zwar von der DJKa für den Bereich der Jugendarbeit beraten lassen soll, am Ende aber doch allein über die Verteilung der Stellen entscheidet, egal, ob die DJKa einverstanden ist oder nicht.

In jedem Dekanatsbezirk können auf 20% aller Stellen berufsgruppenübergreifende Einsätze erfolgen. D.h. auf t-, tp-, und KiMu-Stellen können Vertreter*innen der anderen Berufsgruppen eingesetzt werden, allerdings nur wenn sie berufsgruppenübergreifend für die jeweilige Berufsgruppe ausgeschrieben waren. Konkret bedeutet das, dass sich auf  tp-Stellen Pfarrer*innen & Kirchenmusiker*innen, auf KiMu-Stellen Pfarrer*innen & tp-Mitarbeitende1 und auf t-Stellen Kirchenmusiker*innen & tp. Mitarbeitende1 bewerben können (soweit sie berufsgruppenübergreifend für die jeweilige Berufsgruppe ausgeschrieben waren). Das jeweilige Berufsprofil des Mitarbeitenden bleibt dabei erhalten. Die Vergütung orientiert sich ebenfalls an den Vorgaben der je eigenen Berufsgruppe.

1Diakon bzw. Diakonin, Religionspädagoge bzw. Religionspädagogin, Absolvent bzw. Absolventin einer anerkannten biblischtheologischen Ausbildungsstätte, Sozialpädagoge bzw. Sozialpädagogin

 

 

Derzeit gibt es in Bayern 66 Dekanatsbezirke mit 1535 Kirchengemeinden. Zu den Dekanatsbezirken gehören außer den Gemeinden auch andere Einrichtungen, wie z.B. Diakonie, Kindertagesstätten oder Jugendwerke. Die sehr großen Dekanatsbezirke München und Nürnberg sind zusätzlich in Pro-Dekanatsbezirke unterteilt. In Dekanatsbezirken mit einer großen Anzahl von Kirchenmitgliedern oder großer flächenmäßiger Ausdehnung können Regionen gebildet und für jede Region ein Dekan/eine Dekanin bestellt werden (derzeit in den Dekanatsbezirken Augsburg, Bayreuth-Bad Berneck, Coburg und Fürth). Das nähere Verfahren regelt § 30 b DBO. Eine regionale Zusammenarbeit über die eigenen Pfarreigrenzen hinweg wird in vielen Dekanatsbezirken bei der Umsetzung der LStPl 2020 als ein wesentlicher „Erfolgs-Faktor“ gesehen. So wird bereits in einigen Dekanatsbezirken eine Zusammenarbeit in einer größeren Pfarrei geplant.

Pfarrer_in mit besonderem Auftrag: Begleitet die Jugendarbeit und stellt die Verbindung zwischen der Kinder- und Jugendarbeit und den anderen Pfarrer_innen her.

Dies kann die Bezeichnung für die Geschäftsstelle der Evangelischen Jugend innerhalb des jeweiligen Dekanatsbezirkes sein.

Innerhalb der Kirche bezeichnet man damit Dekanatsbezirke oder Kirchengemeinden, in denen nur wenige evangelische Menschen auf großer Fläche wohnen oder die Evangelischen nur einen sehr kleinen Bevölkerungsanteil ausmachen.

Gelder, die nicht von der Kirche kommen, wie z.B. Zuschüsse der Jugendringe für die Jugendarbeit.

Alle im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern tätigen Gruppierungen evangelischer Jugend (Gemeindejugend und Verbandsjugend) gehören zur Evangelischen Jugend in Bayern. Das gemeinsame Ziel ihrer Arbeit besteht darin, als mündige und tätige Gemeinde Jesu Christi das Evangelium von Jesus Christus den jungen Menschen in ihrer Lebenswirklichkeit zu bezeugen.

In einer breit angelegten Umfrage der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) wurden Mitarbeitende in Kirchengemeinden und Dekanaten, Jugendwerken sowie Mitgliedsverbänden befragt, um herauszufinden, welche Unterstützungsformate oder zeit- und altersgemäßen Angebote für die Zukunft erforderlich sind. https://www.ejb.de/studie-jugendarbeit/

Regelungen, die neues für die Umsetzung der Landesstellenplanung erproben und durch eine begleitende Evaluation überprüft werden.

Die Evaluation der Landesstellenplanung 2020 überprüft die Neuerungen der Landesstellenplanung 2020. Die Ergebnisse fließen in die Landesstellenplanung 2025 ein.

Die Fragetasche ist das Startpaket für Sozialraumerkundung. Die große Projektbox enthält zahlreiche Arbeitsbögen und Begleitmaterialien, eine Broschüre mit vielen Hintergrundinformationen sowie einem Plakat für den vollen Überblick. Spannende Projekte, Methoden, Formate und Arbeitstechniken führen zu neuen Blickrichtungen.

www.fragetasche.de

Gemeinden gestalten ihre Entwicklung aktiv. Sie müssen sich dabei immer wieder hinterfragen und sich Veränderungen stellen. Oft werden die Schritte „Entwicklung von Perspektiven“, „Analyse der gegenwärtigen Situation“ und „Planung und Umsetzung“ gegangen.

Als Gremium wird die Zusammenarbeit mehrerer Personen zu einem bestimmten Thema/Fachbereich bezeichnet. Gremien sind z.B. der Dekanatsausschuss, die Dekanatsjugendkammer oder auch der Kirchenvorstand.

Die integrale Identität der Evangelischen Jugend besteht darin, dass sie sich als eigenständiger Jugendverband und gleichzeitig als Teil der Kirche auf allen Ebenen versteht.

Der Bayerische Jugendring ist eine Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände in Bayern. Zudem ist er jugendpolitische Interessenvertretung. Ihm gehören die jeweiligen Stadt- Kreis- und Bezirksjugendringe an. Seine Aufgaben sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. Er ist Körperschaft des öffentlichen Rechts.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/11.html

Die Jugendsozialarbeit (JSA) verfolgt das Ziel, junge Menschen, die mit den Folgen sozialer Benachteiligung oder  individueller Beeinträchtigung kämpfen,  bei ihrer  beruflichen, schulischen und sozialen Integration zu unterstützen  und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Durch ihre Angebote in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern werden verschiedene Formen sozialpädagogischer Hilfen bei der Bewältigung von Problemen etwa im Umfeld von Schule, Ausbildung und Beruf sowie durch Migration eingesetzt.

In einem Jugendverband organisieren sich Jugendliche überregional, um gemeinsame Ziele oder Interessen zu verfolgen.

Ein Jugendzentrum ist eine Einrichtung für offene Jugendarbeit. Andere Begriffe hierfür sind Jugendtreff, Jugendhaus, Jugendclub, oder Jugendfreizeiteinrichtung. Die Angebote sind für jeden offen und dienen der Freizeitbeschäftigung, zum Teil auch mit gezielten Angeboten.

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) ist das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Es regelt bundesweit die Leistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, sowie deren Eltern. Hier ist sowohl die Jugendarbeit, der Kinder- und Jugendschutz, die Beratung in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten, die Kindertageseinrichtungen und Hilfen zur Erziehung geregelt.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/11.html

Der Dekanatsjugendkonvent (DJKo) ist die Vollversammlung der Ehrenamtlichen der Evang. Jugend in Bayern im jeweiligen Dekanatsbezirk.

Ein Konzept steuert die Arbeit vor Ort, ein Teilkonzept einen bestimmten Bereich, in unserem Fall die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Dabei werden folgende Schwerpunkte formuliert:

  • Wo und wer macht die Arbeit? (Organisation, Stellen)
  • Was und wie wird gearbeitet? (Aktionen und Methoden)
  • Für wen geschieht die Arbeit? (Personen, Zielgruppen)
  • Warum geschieht sie?(Auftrag, Leitbild, Ziele)

Die Landessynode ist das Kirchenparlament. Hier entscheiden Ehrenamtliche und Hauptberufliche gemeinsam. Die Landessynode verkörpert Einheit und Mannigfaltigkeit der Gemeinden, Einrichtungen und Dienste. Sie ist zur gemeinsamen Willensbildung der ELKB berufen.

Gesamtheit der Bedingungen und Umstände, mit denen man im Leben zu tun hat.

Der Evangelischen Jugend in Bayern gehören gegenwärtig folgende eigenständige Zusammenschlüsse evangelischer Jugendarbeit als Mitgliedsverbände eigener Prägung an:

Jugendverband, der Teil der Evangelischen Jugend in Bayern (EJB) ist: Christlicher Jugendbund in Bayern (CJB), Christlicher Verein Junger Menschen e.V. (CVJM), Entschieden für Christus e.V. (EC), Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (EJSA), Evangelische Landjugend (ELJ), Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP).

Mündig: Als selbstständig denkender Mensch zu eigenem Urteil/Entscheidung befähigt.

Tätig: In praktisches Handeln umgesetzt.

Selbständige und sprachfähige Gemeinde, die sich ihres Auftrages aus dem Evangelium bewusst ist.

Das Miteinander von verschiedenen Kirchen, z.B. evangelisch und katholisch.

In der „OEJ“, also der Ordnung der Evangelischen Jugend in Bayern (= Satzung der EJB), ist verbindlich beschrieben, wie sich evangelische Jugendarbeit auf den unterschiedlichen Ebenen gestaltet. Einige der Bestimmungen sind gesetzlich vorgeschrieben (vgl. Vereinsrecht im BGB), andere sind eher verbandsspezifisch und in der jeweiligen Ausprägung unterschiedlich.

Die OEJ ist Teil der Rechtssammlung der Evangelisch- Lutherischen Kirche in Bayern. Sie ist unter der Nr. 901 im „grünen Heinzel“ zu finden.

https://www.ejb.de/uploads/tx_ttproducts/datasheet/ordnung_04.pdf

parochial: auf eine Kirchengemeinde bezogen (örtlich begrenzt)

überparochial: übergemeindlich; sich über die Grenzen der Kirchengemeinden erstreckend: (z.B. Region, Dekanat)

Teilhabe Einzelner, sowie ganzer Organisationen an der Entscheidungs- und/ oder Meinungsbildung.

Sitz der Pfarrei und Büro der Pfarramtsführung und des Sekretariats

Festgelegter Seelsorgebereich. Er kann aus einer oder mehreren Kirchengemeinden bestehen.

Das Pfarrkapitel ist die Gemeinschaft der im Dekanatsbezirk tätigen Pfarrer_innen.

Wichtige Personen (Kooperationspartner, Entscheider_innen, etc.), Behörden oder Firmen in einem bestimmten Kontext werden Player_innen genannt. Der Begriff kommt aus dem Englischen und heißt so viel wie Mitspieler_innen, in diesem Fall beim großen Spiel Kirche oder Jugendarbeit.

Unter Präambel versteht man in der Regel die Einleitung bzw. das Vorwort einer Verfassung oder Rechtssammlung, in unserem Fall eines Teils des Kirchenrechts. Sie dient dabei häufig als Auslegungshilfe der nachfolgenden normierten Vereinbarungen.

Die Präambel der „Ordnung der Evangelischen Jugend in Bayern” (OEJ Abschnitt I, Nr.1) gibt das Leitziel der gesamten evangelischen Jugendarbeit vor. Es heißt dort: “… Das gemeinsame Ziel ihrer Arbeit besteht darin, als mündige und tätige Gemeinde Jesu Christi das Evangelium von Jesus Christus den jungen Menschen in ihrer Lebenswirklichkeit zu bezeugen. …”

Die bayerische Landeskirche hat 2016 einen umfassenden Reformprozess gestartet. Unter dem Titel „Profil und Konzentration” wird grundlegend über die Zukunft der Kirche diskutiert. Es geht dabei vor allem darum, sich mit der Situation der Menschen (vor Ort) zu beschäftigen und mit der Frage, welchen Auftrag die Kirche (hier) hat. Daraus soll abgeleitet werden, wie die Kirche ihre Ressourcen einsetzt.

Sie beinhalten den Hauptleitsatz aus dem Profil- und Konzentrationsprozess (PuK) und die fünf Grundaufgaben.

Strategischer Hauptleitsatz zu „Profil und Konzentration“: Wir geben Zeugnis von der Liebe des menschgewordenen Gottes. Wir orientieren uns am Auftrag der Heiligen Schrift und organisieren unsere Arbeitsformen und unseren Ressourceneinsatz konsequent auf das Ziel hin, dass Menschen mit ihren heutigen Lebensfragen einen einfachen Zugang zu dieser Liebe finden.

Grundaufgaben: Christus verkündigen und geistliche Gemeinschaft leben. – Nachhaltig und gerecht wirtschaften. – Der einfache Zugang zur Liebe Gottes. – Menschen in Not wahrnehmen und Teilhabe ermöglichen. – Lebensfragen klären und Lebensphasen seelsorgerlich begleiten. Christliche und soziale Bildung ermöglichen.

https://puk.bayern-evangelisch.de/grundaufgaben.php

Alle Zuweisungen, die nicht Personalkosten sind.

Die Sinus-Milieus gruppieren Menschen, die sich in ihrer Lebensauffassung und Lebensweise ähneln (vgl. Lebenswelt) ein. Die Milieu-Einteilung erfolgt entlang zweier Dimensionen: „Soziale Lage“ (Unter-, Mittel- oder Oberschicht) und „Grundorientierung“ (Tradition, Modernisierung/Individualisierung und Neuorientierung). Grundlegende Wertorientierungen werden dabei ebenso berücksichtigt wie Alltagseinstellungen (zu Arbeit, Familie, Freizeit, Konsum, Medien etc.). Soziodemografische Variablen (Alter, Geschlecht, Bildung, Einkommen etc.) dienen der näheren Beschreibung der Milieus.

Ein grundlegender Schritt auf dem Weg zu bedarfsorientierter Planung ist die ausführliche Analyse eines Sozialraums. Die Analyse der Menschen in einem Sozialraum soll Auskunft über deren Bedürfnisse, Gewohnheiten, Netzwerke, Orte, etc. geben, um so kirchliche Kinder- und Jugendarbeit möglichst nahe an den jeweiligen Menschen auszurichten.

RE-Stellen:

Stellen, denen ein regionaler Einsatz zugrunde liegt.

Theologische Stellen:

Stellen, die in der Regel von Pfarrer_innen besetzt werden.

Theologisch-pädagogische Stellen:

Stellen, die von Diakon_innen, Sozialpädagog_innen, Religionspädagog_innen, Absolvent_innen bibl. theologischer Ausbildungsstellen besetzt werden.

Bei der Landesstellenplanung (LStPl) kann in jedem Dekanat eine Steuerungsgruppe eingesetzt werden, um einen Zeitplan zu erarbeiten, Arbeitsaufträge zu formulieren und ggf. Arbeitsaufträge und Verantwortung in einzelne Bereichen zu delegieren. Die Steuerungsgruppe erarbeitet in der Regel für den Dekanatsausschuss den Vorschlag für die LStPl und koordiniert die Arbeit im Vorfeld.

Vernetzte Zusammenarbeit, die auch in den jeweiligen Strukturen festgehalten wird.

Der Begriff SWOT-Analyse setzt sich aus der Bedeutung folgender Worte zusammen: Strengths = Stärken – Weaknesses = Schwächen – Opportunities = Chancen – Threats = Bedrohungen.

Die SWOT- Analyse ist eine Methode mit der man eigene Stärken und Schwächen erkennen kann und neue Chancen und bestehende Risiken offen legen kann.

Beschreibt das Zusammenwirken verschiedener Kräfte zu einer Gesamtleistung.

Beschreibung, Entwurf oder Modell einer Abfolge von möglichen Entscheidungen und deren Folgen

Gemeinde, die sich der Verkündigung durch die (diakonische) Tat bewusst ist und diese ausführt.

(Soll die tätige Gemeinde tatsächlich ins Alphabet eingeordnet werden. Eigentlich passt sie hier besser hin.)

Freie Träger sind Institutionen, die der öffentlichen Hand zur Seite stehen und nicht einem öffentlichen Träger, Gemeinde, Landkreis oder Bund untergeordnet sind. Beispiele sind Evangelisch Kindergärten oder auch die Jugendhilfe der Diakonie.

Zeit, in der die Umsetzung der vom LKA genehmigten Verteilungsbeschlüsse anhand der Konzeptionen zur Landesstellenplanung geschieht (LStPl 2020 bis zum 30.06.2024)

Der Dekanatsausschuss beschließt im Benehmen mit den betroffenen Kirchengemeinden über die Umsetzung der Landesstellenplanung für ihren Bereich (§ 26 Abs. 3 Buchst. b DBO); die Dekanatssynode ist darüber zu informieren. Näheres wird durch Verordnung geregelt. Das Verfahren zur Umsetzung der Landesstellenplanung in den Dekanatsbezirken ist in der „Verordnung über Maßnahmen zur Umsetzung der Landesstellenplanung im Bereich der (Pro)Dekanatsbezirke“ (Landesstellenplanungsverordnung – LStPlV) geregelt (RS 312). Der Verteilungsbeschluss kann ggf. vom DA durch Beschluss geändert und erneut dem LKA zur Genehmigung vorgelegt werden.

Vollzeitäquivalent, Personalbestand (incl. Teilzeitstellen) in Vollzeitstellen gerechnet.