LANDESSTELLEN
PLANUNG

Kirchliche Arbeit der Zukunft gestalten

Der Prozess im Überblick

Der Prozess im Überblick
Den Weg planen
Sie wollen auf dem Weg zu einem Verteilungsbeschluss alle Haupt-, Neben- und Ehrenamtlichen in Ihrem Dekanatsbezirk möglichst gut mitnehmen. Dazu hilft, sich klarzumachen: Wer soll wann was in welcher Rolle und mit welchem Auftrag tun? Welches Ziel haben die einzelnen Arbeitsschritte? Und wann sollen sie erledigt sein? Mit einem Prozessplan schaffen Sie Sicherheit – und bekommen miteinander Platz für die inhaltlichen Fragen.

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  • Entscheiden wird am Ende der DA, das ist gesetzt. Doch wer soll den Prozess steuern (Steuergruppe/Leitungsteam/DA insgesamt/ …)?
  • Empfehlung: eine Steuergruppe muss nicht repräsentativ besetzt sein, sie entscheidet nichts sondern organisiert Beteiligung! Am besten ist sie klein und dadurch handlungsfähig.
  • Steuergruppe entwickelt einen Prozessplan
  • DA diskutiert und beschließt den Plan
  • Über den Plan wird breit informiert (D-Synode, KVe, Hauptamtlichenkonferenz, Dekanatsweite Dienste, …)
Erkunden
Welche Themen stehen für die Entwicklung kirchlicher Arbeit in unserem Dekanatsbezirk an? In den Erprobungsdekanaten hat es sich bewährt, mit der Frage nach den Erwartungen und Bedürfnissen der Menschen in Ihrem Sozialraum zu beginnen. Es geht darum, den Blick über den eigenen Kirchturm hinaus zu weiten und sich erzählen zu lassen.
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Lassen Sie sich von Ihrer Neugier treiben: wer kann uns hier interessante Antworten geben?
  • z.B.: Sie geben einen Erkundungsauftrag an Ihre Kirchengemeinden, an Nachbarschaften oder Regionen, an die dekanatsweiten Dienste – welche Themen sind in euren Sozialräumen besonders wichtig?
  • z.B.: Sie laden sich auf eine Dekanatssynode Gäste aus Politik, Kultur, Journalismus, sozialen Trägern, etc. ein und lassen sich erzählen: so nehmen wir Kirche wahr; da sehen wir Stärken und Aufgaben.
  • Und: an wen haben wir noch gar nicht gedacht?
Im besten Fall entsteht eine vielfältige Themenlandkarte. Entscheiden Sie schon, bevor Sie in die Erkundung gehen, wie Sie mit den Ergebnissen weiterarbeiten wollen.
Verdichten
Und dann, in einem zweiten Schritt ist zu fragen: was ist unser Auftrag als Kirche, konkret hier am Ort. Sie sortieren und priorisieren – identifizieren Ihre Schwerpunkte und Entwicklungsaufgaben. Gleichzeitig bekommen Ihre Gremien, Kirchenvorstände, Dekanatssynodale und Mitarbeitende einen guten Blick auf’s Ganze Ihres Dekanatsbezirks. Den braucht es in der Weiterarbeit.
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Im Erkunden sind möglichst alle wichtigen „Player“ in Ihrem Dekanatsbezirk beteiligt – im nächsten Schritt „Verdichten“ verschaffen Sie sich einen Überblick
  • z.B.: in einem Regionen-Tag legen die einzelnen Kirchengemeinden Ihre Beobachtungen zusammen und formulieren 2-3 Schwerpunktthemen für Ihre Region
  • z.B.: in einer DA-Klausur tragen Sie die Erkundungsergebnisse zusammen und priorisieren die zentralen Aufgaben im Dekanatsbezirk
  • z.B.: auf der Dekanatssynode berichten die einzelnen Regionen und der Dekanatsweite Dienst von ihren Entdeckungen
Konkretisieren
Dann geht es darum, Schwerpunkte und Entwicklungsaufgaben auch bearbeitbar zu machen und zu vereinbaren. Mit leitend ist dabei, dass Sie in Zukunft weniger Ressource zur Verfügung haben werden – es geht also auch um Konzentration und Priorisierung. Zum einen geht es darum Weiterarbeit zu vereinbaren.
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Die Themenstellungen werden sehr unterschiedlich sein – das zeigt die Erfahrung der Erprober. Das können sein
  • inhaltliche Themen – z.B. „älter werden hier in der Region“, „Nutzung digitaler Medien“, „Migration und Fremdsprachigkeit in der Gemeinde“, „Armut und prekäre Lebensverhältnisse“…
  • Arbeitsfelder – z.B. Jugend, Erwachsenenbildung, Tourismus, …
  • strukturelle Themen – z.B. „Assistenz im Pfarramt“, „Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen“, „regionale Zusammenarbeit“, …
Für die Weiterarbeit an diesen Themen hilft die Frage: Wo ist der Ort für dieses Thema?
  • soll das in der Kirchengemeinde weiter gearbeitet werden? In allen oder in einigen? Oder ist das ein Thema für eine regionale Zusammenarbeit?
  • Gibt es für diese Thema spezielle kirchliche Orte im Dekanatsbezirk (z.B. ein spirituelles Zentrum, eine Radkirche, …?) Kann das exemplarisch gearbeitet werden?
  • Ist das ein Thema, für das der Dekanatsweite Dienst einen Auftrag hat oder bekommt (z.B. Konficamp, Seniorenfreizeit …) und wie wird der mit der Kirchengemeinde verbunden?
  • Soll hier der Dekanatsbezirk eine Zentralfunktion übernehmen (z.B. in der Öffentlichkeitsarbeit, in einem Familienzentrum …)
Je nachdem bestimmt sich der Ort, an dem Sie hier Vereinbarungen für die Weiterarbeit treffen – in der Region, im DA, im Dekanatsweiten Dienst, in einer speziellen Projektgruppe, … Für ein Konzept für Arbeitsbereiche des dekanatsweiten Dienstes, das in die Landesstellenplanung einfließen soll, kann der DA auch einen speziellen Auftrag erteilen (z.B. an die Jugend, die Altenheimseelsorge, die Hochschulgemeinde …)
Zum anderen werden sich in der Zusammenschau der Themen schon erste Parameter für Ihre Stellenverteilung abzeichnen.

Der DA sichtet die Themenstellungen und Schwerpunkte und arbeitet an der Frage: was bedeutet das für die zukünftige Stellenverteilung?
  • Gibt es Schwerpunkte, die eine besondere Ressource brauchen? Wie sehen erste Konzepte dafür aus?
  • Gibt es Strukturen der Zusammenarbeit, die bei der Verteilung beachtet werden sollen?
  • Was lassen wir weg?
Inhalte + Strukturen + Stellen zusammen denken
Die Frühjahrssynode 2021 wird voraussichtlich für jeden Dekanatsbezirk das genaue Stellenkontingent beschließen. Jetzt geht es darum, die bisherigen Ergebnisse Ihres Prozesses, Themen, Schwerpunktsetzungen und strukturelle Überlegungen mit den vorhandenen Stellen zusammen zu bringen und ein erstes Verteilungs-Szenario zu entwickeln: mit allem, was wir bisher überlegt haben – so könnte es gehen.
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  • Die Steuerungsgruppe entwickelt ein Szenario (oder alternative Szenarien) das für den ganzen Dekanatsbezirk die Ergebnisse der bisherigen Arbeit im Blick hat und das Regelsystem der Landeskirche für die Verteilung beachtet.

    Das Konzept (oder die Konzepte) für die Arbeitsbereiche im Dekanatsbezirk werden Auswirkungen auf die Stellenverteilung haben. Von daher sind sie mit zu formulieren. Haben Sie hier um Zuarbeit gebeten? Empfehlung: Dafür brauchen Sie Zeit! Eine kleine Steuergruppe ist hier handlungsfähiger als ein großer Ausschuss. Über den weiteren Prozessplan schaffen Sie Vertrauen: hier wird gründlich gedacht, aber noch nichts entschieden.
  • Der Dekanatsausschuss bespricht dieses Szenario und das Konzept (die Konzepte) und entscheidet, sie in die Diskussion zu geben
Szenario
Ihr erstes Verteilungs-Szenario geben Sie jetzt in die Diskussion. Möglichst alle „Player“ im Dekanatsbezirk, Haupt-, Neben- und Ehrenamtliche, Kirchengemeinden und Dekanatsweite Dienste sollen das Szenario sehen, verstehen und ihre Ideen dazulegen können.

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  • Auf einer Info-Veranstaltung werden möglichst alle „Player“ gleichzeitig über Ihr Szenario und das Konzept (die Konzepte) informiert.
  • Kirchengemeinden und Dekanatsweite Dienste bekommen den Auftrag, das Szenario zu diskutieren und ihre Ergebnisse an den DA (oder die Steuergruppe) zurückzumelden. Empfehlung: Entscheidend ist hierbei die Fragestellung:
    • Was an diesem Szenario ist gut und zielführend?
    • Wo hätten wie noch eine andere Idee? Und: Alle schauen bitte aufs Ganze und nicht nur auf ihren eigenen Arbeitsbereich.
  • Gut ist es, in der Pfarrkonferenz oder der Konferenz der Hauptamtlichen das Szenario eigens zu diskutieren
  • (Steuergruppe und) DA sichtet die Rückmeldungen
Verteilungsvorschlag & Konzepte entwickeln
Mit den Rückmeldungen kann das Szenario weitergearbeitet und verbessert werden. Es entsteht ein Verteilungsvorschlag und das Konzept (die Konzepte) für die Arbeitsbereiche im Dekanatsbezirk.

  • Die Steuergruppe nimmt die Rückmeldungen auf und überarbeitet das Szenario und Konzept(e)
  • Der DA setzt eine Beschlussvorlage fest
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Ins Benehmen geben
Das Verfahren des Benehmens ist zwingend vorgesehen (s. Landesstellenplanverordnung § 1-2 RS 312). Ziel ist hier eine möglichst hohe Beteiligung und große Transparenz Ihres Vorgehens. Alle Kirchengemeinden müssen über den Verteilungsvorschlag schriftlich und mit Hinweis auf die Möglichkeit der Erhebung von Einwendungen innerhalb einer angemessenen Frist informiert werden. Der DA soll den Einwendungen Rechnung tragen – er ist aber nicht an sie gebunden.
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  • Der DA informiert alle Kirchengemeinden über den Verteilungsvorschlag - Empfehlung: alle werden über alles informiert, nicht nur über die sie betreffenden Teile des Verteilungs¬vorschlags. Auch hier wieder die Bitte um Rückmeldung: "Das ist gut und zielführend" oder "Da hätten wir noch eine andere Idee".
  • Bitten Sie alle Kirchenvorstände um beschlussmäßige Rückmeldung, nicht nur die, für die sich etwas verändert – alle sind betroffen.
  • Bitten Sie auch die dekanatsweiten Dienste um Stellungnahme, auch wenn die in der Verordnung nicht eigens erwähnt sind.
  • Die Kirchenvorstände (und der DWD) diskutieren Verteilungsvorschlag und Konzepte.
    Empfehlung: es kann sinnvoll sein, hier die Unterstützung und Information durch ein Mitglied der Steuergruppe oder des DA anzubieten
  • Der DA sichtet die Rückmeldungen, arbeitet ggf. Änderungen ein
Verteilungsbeschluss
Der DA fasst den Verteilungsbeschluss – Teil des Beschlusses ist das Konzept (die Konzepte) für die Arbeitsbereiche im Dekanatsbezirk.

  • DA beschließt
  • Und informiert die Dekanatssynode und die Kirchengemeinden über seinen Beschluss
  • DA teilt seinen Beschluss dem Landeskirchenamt mit; die Einwendungen der Kirchengemeinden werden beigefügt
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Genehmigung 🎉
Das Landeskirchenamt setzt den Landesstellenplan gemäß dem Verteilungsbeschluss des Dekanatsausschusses für den Dekanatsbezirk fest.

Das Landeskirchenamt prüft
  • Ob die Stellekontingente und die Regeln zur Stellenverteilung eingehalten wurden
  • Ob die Verfahrensregeln eingehalten wurden (z.B. Benehmen mit den Kirchengemeinden)
  • Ob der DA seiner Entscheidung „sachgerechte Erwägungen“ zugrunde gelegt hat
  • Der Inhalt der Konzeption (der Konzeptionen) für die Arbeit im dekanatsweiten Dienst ist nicht Gegenstand der Genehmigung
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Umsetzen
Bis 30. Juni 2024 soll der Verteilungsbeschluss im Dekanatsbezirk umgesetzt sein.
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Ausführlich ist der Weg der Landesstellenplanung in der Handreichung der Landeskirche beschrieben: