In jedem Dekanatsbezirk können auf 20% aller Stellen berufsgruppenübergreifende Einsätze erfolgen. D.h. auf t-, tp-, und KiMu-Stellen können Vertreter*innen der anderen Berufsgruppen eingesetzt werden, allerdings nur wenn sie berufsgruppenübergreifend für die jeweilige Berufsgruppe ausgeschrieben waren. Konkret bedeutet das, dass sich auf tp-Stellen Pfarrer*innen & Kirchenmusiker*innen, auf KiMu-Stellen Pfarrer*innen & tp-Mitarbeitende1 und auf t-Stellen Kirchenmusiker*innen & tp. Mitarbeitende1 bewerben können (soweit sie berufsgruppenübergreifend für die jeweilige Berufsgruppe ausgeschrieben waren). Das jeweilige Berufsprofil des Mitarbeitenden bleibt dabei erhalten. Die Vergütung orientiert sich ebenfalls an den Vorgaben der je eigenen Berufsgruppe.
1Diakon bzw. Diakonin, Religionspädagoge bzw. Religionspädagogin, Absolvent bzw. Absolventin einer anerkannten biblischtheologischen Ausbildungsstätte, Sozialpädagoge bzw. Sozialpädagogin