Wie genau geschieht die Umsetzungsphase?

Wie genau geschieht die Umsetzungsphase?

Der Beschluss zur LStPl 2020 tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft. Die Umsetzungsphase für die Bereiche „Dienst in Kirchengemeinden“ und „Dienst in Dekanatsbezirken“ endet grundsätzlich zum 30. Juni 2024 (Beschluss zur LStPl 2020, S. 26).