Für die Arbeitsbereiche Altenheimseelsorge, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Kirchenmusik, Öffentlichkeitsarbeit und Diakonie ist von ALLEN DEKANATSBEZIRKEN ein Konzept zu erstellen; unabhängig davon, ob dafür eine hauptamtliche Stelle vorgesehen ist
(vgl. auch Beschluss der Landessynode zur Landesstellenplanung 2020 vom 24.03.2021, S. 25 – https://landesstellenplanung-elkb.de/informieren/zeitplan-beschluesse/)
Für die Arbeitsbereiche Krankenhausseelsorge, Tourismusarbeit und Hochschul- und Studierendenarbeit ist ein Konzept nur von den betroffenen Dekanatsbezirken zu erstellen. Auch dies ist unabhängig davon, ob dafür eine hauptamtliche Stelle vorgesehen ist.
Die Handreichung „ANFANGEN, ANFANGEN, ANFANGEN!“ (https://landesstellenplanung-elkb.de/mitgestalten/wie-geht-landesstellenplanung/) kann Ihnen dazu wertvolle Anregungen geben.
Wenn alle Konzepte eingegangen sind, werden diese an die Fachreferent*innen weitergeleitet. Frühestens in der übernächsten Personalkommission (nach Weiterleitung) werden dann die personellen Veränderungen beschlossen.
Nach erfolgter Umsetzung der Personen wird die Festsetzungsentscheidung endgültig erstellt.