Konzeptbildung für die verschiedenen Arbeitsbereiche in den Dekanatsbezirken

Konzeptbildung für die verschiedenen Arbeitsbereiche in den Dekanatsbezirken

Für die Arbeitsbereiche Altenheimseelsorge, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Kirchenmusik, Öffentlichkeitsarbeit und Diakonie ist von ALLEN DEKANATSBEZIRKEN ein Konzept zu erstellen; unabhängig davon, ob dafür eine hauptamtliche Stelle vorgesehen ist

(vgl. auch Beschluss der Landessynode zur Landesstellenplanung 2020 vom 24.03.2021, S. 25 – https://landesstellenplanung-elkb.de/informieren/zeitplan-beschluesse/)

 

Für die Arbeitsbereiche Krankenhausseelsorge, Tourismusarbeit und Hochschul- und Studierendenarbeit ist ein Konzept nur von den betroffenen Dekanatsbezirken zu erstellen. Auch dies ist unabhängig davon, ob dafür eine hauptamtliche Stelle vorgesehen ist.

 

Die Handreichung „ANFANGEN, ANFANGEN, ANFANGEN!“ (https://landesstellenplanung-elkb.de/mitgestalten/wie-geht-landesstellenplanung/) kann Ihnen dazu wertvolle Anregungen geben.

 

Wenn alle Konzepte eingegangen sind, werden diese an die Fachreferent*innen weitergeleitet. Frühestens in der übernächsten Personalkommission (nach Weiterleitung) werden dann die personellen Veränderungen beschlossen.

Nach erfolgter Umsetzung der Personen wird die Festsetzungsentscheidung endgültig erstellt.