Müssten die Studierendenseelsorger*innen und Klinikseelsorger*innen neue Urkunden bzw. einen neuen Dienstauftrag bekommen?

Müssten die Studierendenseelsorger*innen und Klinikseelsorger*innen neue Urkunden bzw. einen neuen Dienstauftrag bekommen?

Aus juristischer Perspektive ist dies nicht notwendig, dennoch halten die Fachreferent*innen dies für angemessen, da ja auch die erste Urkunde ausgestellt wurde. Deshalb schlagen die Fachabteilungen vor, bei allen sich ändernden Verhältnissen die Urkunden anzupassen. Die Fachabteilungen gehen mit einer entsprechenden Liste auf Abteilung F zu. Bis Oktober/November 2021 sollten alle Seelsorger*innen eine neue Urkunde erhalten.