LANDESSTELLEN
PLANUNG

Kirchliche Arbeit der Zukunft gestalten

Was ist mit angemieteten Dienstwohnungen nach 3 Jahren? Müssen dann z.B. die Hochschulseelsorger*innen die Mieten selbst zahlen? Was ist also, wenn der Besitzstand ausläuft und die betreffenden Personen in einer angemieteten Wohnung leben?

Was ist mit angemieteten Dienstwohnungen nach 3 Jahren? Müssen dann z.B. die Hochschulseelsorger*innen die Mieten selbst zahlen? Was ist also, wenn der Besitzstand ausläuft und die betreffenden Personen in einer angemieteten Wohnung leben?

Für Stelleninhaber*innen von Sonderseelsorgestellen gilt auch über die Übergangsfrist zur Umsetzung des LStPl, dass die gefundene Wohnsituation solange Bestand hat, wie der/die Stelleninhaber*in die Stelle innehat und die Stelle auch im neuen LStPl Bestand hat.