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Kirchliche Arbeit der Zukunft gestalten

Präambel

Präambel

Unter Präambel versteht man in der Regel die Einleitung bzw. das Vorwort einer Verfassung oder Rechtssammlung, in unserem Fall eines Teils des Kirchenrechts. Sie dient dabei häufig als Auslegungshilfe der nachfolgenden normierten Vereinbarungen.

Die Präambel der „Ordnung der Evangelischen Jugend in Bayern” (OEJ Abschnitt I, Nr.1) gibt das Leitziel der gesamten evangelischen Jugendarbeit vor. Es heißt dort: “… Das gemeinsame Ziel ihrer Arbeit besteht darin, als mündige und tätige Gemeinde Jesu Christi das Evangelium von Jesus Christus den jungen Menschen in ihrer Lebenswirklichkeit zu bezeugen. …”