Benehmen (Im Benehmen mit…)

Benehmen (Im Benehmen mit…)

Im Dekanat entscheidet der Dekanatsausschuss (DA) über die Verteilung der Stellen. Der DA sammelt oder entwickelt Vorschläge für die Dekanatsweitendienste (z.B. Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen) und die Kirchengemeinden (KG). Er schlägt vor, wie viele Stellen die Dekanatsweitendienste oder Pfarreien erhalten.

Der DA lässt den jeweiligen Vorschlag dann den KG zukommen. Die KG kann zu dem Vorschlag eine Rückmeldung geben. Dasselbe gilt für auch für das Teilkonzept im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Der DA lässt der Dekanatsjugendkammer (DJKa) ihren Vorschlag zukommen. Die DJKa kann dann zu dem Vorschlag eine Rückmeldung an den DA geben.

Die Rückmeldungen können, müssen aber nicht berücksichtig werden. Am Ende entscheidet der DA alleine über die Verteilung der Stellen.

Damit der DA gut entscheiden kann, hat er die Möglichkeit, sich beraten zu lassen, zum Beispiel von den Gemeinden und der Dekanatsjugendkammer (DJKa). Im Benehmen mit der DJKa heißt also, dass der Dekanatsausschuss sich zwar von der DJKa für den Bereich der Jugendarbeit beraten lassen soll, am Ende aber doch allein über die Verteilung der Stellen entscheidet, egal, ob die DJKa einverstanden ist oder nicht.