Bei der Landesstellenplanung 2010 wurden verschiedene Aufgaben und Arbeitsbereiche (Haupt- und Nebenpredigtstellen, Einrichtungen, Kindertagesstätten etc.) der Kirchengemeinden erhoben und deren personeller (Zusatz-)Aufwand berechnet. Außerdem wurden spezielle Arbeitsfelder ELKB-weit (z.B. Altenheimseelsorge, Krankenhausseelsorge, Hochschul- und Studierendenarbeit etc.) zusätzlich berechnet und ausgewiesen.
Dagegen macht die neue Formel (s.o.) keine inhaltlichen Vorgaben – außer, dass die ELKB in der Fläche präsent bleiben möchte.
Bei der Landesstellenplanung 2020 wird die Verantwortung für die Verteilung und Profilierung der Stellen im Raum stärker auf die mittlere Ebene verlagert und die Kompetenz vor Ort genutzt. Die Setzung inhaltlicher Schwerpunkte wird nicht mehr zentral, sondern in den Räumen getroffen.
Die Ressourcen werden nach der Leitidee des PuK-Prozesses verteilt: Zuerst kommen Auftrag und die Menschen in den Blick, danach die zur Verfügung stehenden bzw. benötigten Stellen.
Es ist daher geplant, die Stellenanteile der einzelnen Arbeitsbereiche nicht mehr zentral vorzugeben. Damit aber wichtige kirchliche Arbeitsbereiche dabei nicht aus dem Blick geraten, werden die Dekanate gebeten, Konzeptionen zu folgenden Arbeitsbereichen zu entwickeln: Tourismus-, Krankenhausseelsorge, Hochschul- und Studierendenarbeit, Altenheimseelsorge, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Kirchenmusik, Öffentlichkeitsarbeit, Diakonie.
Diese Veränderung in der Planung folgt den Rückmeldungen der Erprobungsdekanate und der Erkenntnis, dass die Landesstellenplanung 2010 doch sehr struktur-konservative Auswirkungen hatte (Konzentration auf die einzelne Kirchengemeinde) und es keinerlei Anreiz zur übergemeindlichen Zusammenarbeit gab.