Durch die Landesstellenplanung werden Gesamtzahl und Verteilung der theologischen und theologisch-pädagogischen Stellen (also Stellen für Pfarrer/-innen, Religionspädagogen/ -innen, Diakone/-innen, Sozialpädagogen/-innen, Absolvent/-innen biblisch-theologischer Ausbildungsstätten) sowie der A- und B-Kirchenmusiker-Stellen in den Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken geplant. Auch Teile des landesweiten Dienstes (z.B. im Landeskirchenamt und in nachgeordneten Dienststellen und Arbeitsbereichen, vor allem Leitungs- und Referentenstellen) sind in die Landesstellenplanung einbezogen.
Alle Stellen der Kirchengemeinden und Dekanate (z.B. Sekretärin, Hausmeister, Mesner, Verwaltungsangestellte) unterliegen nicht der Landesstellenplanung; ebenso ein Großteil der Stellen des Landesweiten Dienstes (z.B. Sekretärin, Sachbearbeitung, Hausmeister, Fahrdienst).