Verteilungsbeschluss

Verteilungsbeschluss

Der Dekanatsausschuss beschließt im Benehmen mit den betroffenen Kirchengemeinden über die Umsetzung der Landesstellenplanung für ihren Bereich (§ 26 Abs. 3 Buchst. b DBO); die Dekanatssynode ist darüber zu informieren. Näheres wird durch Verordnung geregelt. Das Verfahren zur Umsetzung der Landesstellenplanung in den Dekanatsbezirken ist in der „Verordnung über Maßnahmen zur Umsetzung der Landesstellenplanung im Bereich der (Pro)Dekanatsbezirke“ (Landesstellenplanungsverordnung – LStPlV) geregelt (RS 312). Der Verteilungsbeschluss kann ggf. vom DA durch Beschluss geändert und erneut dem LKA zur Genehmigung vorgelegt werden.