LANDESSTELLEN
PLANUNG

Kirchliche Arbeit der Zukunft gestalten

Müssen sich Stelleninhaberinnen auf neu beschriebene Stellen neu bewerben?

Müssen sich Stelleninhaberinnen auf neu beschriebene Stellen neu bewerben?

Ändert sich der Aufgabenzuschnitt einer Stelle nur inhaltlich, ist kein Besetzungsverfahren nötig.

Formale Stellenveränderungen sind immer mit einem evtl. verkürzten (z.B. Ausschreibungsverzicht + formloses Bewerbung) Besetzungsverfahren verbunden.